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BVerwG, 10.03.1980 - 4 B 263.79 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich - Begrenzung des Bebauungszusammenhangs - Prägung eines Grundstücks durch die benachbarte Bebauung mit Wohnhäusern als Bauland - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 13.08.1979 - 11 XIV 77
- BVerwG, 10.03.1980 - 4 B 263.79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1980 - 4 B 263.79
Eine Rechtssache hat dann grundsätzliche Bedeutung, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestände zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 [91]).